Gesetze und Richtlinien
Für die Arbeit der Freiwilligen werden folgende Gegenleistungen auf der Grundlage des FÖJ-Gesetzes geboten
Aufwandsentschädigung von monatlich 350 € (ab 09/2023)
- Unfall- und Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Unfallversicherung werden komplett gezahlt
- Urlaub (30 Arbeitstage)
- Beratung und Begleitung in persönlichen und arbeitsbezogenen Fragen
- während des FÖJ besteht in der Regel Anspruch auf Weiterführung des Kindergeldes und der Waisenrente
- Anrechnung als Vorpraktikum oder Praktikum bei vielen Ausbildungsstätten
- Anerkennung durch die ZVS als Wartesemester
- Studienplatzzusagen vor oder während des FÖJ bleiben erhalten
- Zertifikat am Ende des Jahres
- Fünfmal jährlich finden jeweils einwöchige Seminare zu unterschiedlichen Themen aus Ökologie, Politik und Gesellschaft statt
Das FÖJ wird aus Mitteln des Landes, des Bundes und der Einsatzstellen gefördert.