Gesetze und Richtlinien

Für die Arbeit der Freiwilligen werden folgende Gegenleistungen auf der Grundlage des FÖJ-Gesetzes geboten

Aufwandsentschädigung von monatlich 350 € (ab 09/2023)

  • Unfall- und Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Unfallversicherung werden komplett gezahlt
  • Urlaub (30 Arbeitstage)
  • Beratung und Begleitung in persönlichen und arbeitsbezogenen Fragen
  • während des FÖJ besteht in der Regel Anspruch auf Weiterführung des Kindergeldes und der Waisenrente
  • Anrechnung als Vorpraktikum oder Praktikum bei vielen Ausbildungsstätten
  • Anerkennung durch die ZVS als Wartesemester
  • Studienplatzzusagen vor oder während des FÖJ bleiben erhalten
  • Zertifikat am Ende des Jahres
  • Fünfmal jährlich finden jeweils einwöchige Seminare zu unterschiedlichen Themen aus Ökologie, Politik und Gesellschaft statt

Das FÖJ wird aus Mitteln des Landes, des Bundes und der Einsatzstellen gefördert.

Kontakt

Grüne Aktion Sachsen e.V.
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Ökologischer Bundesfreiwilligendienst
Bebelplatz 3
09599 Freiberg

Vorstand:
Birgit Walther
Anne-Katrin Frohnert
Carmen Barten

Telefon:
FÖJ - 03731/166 497
Ö-BFD - 03731/166496
E-Mail: info@gruene-aktion-sachsen.de

Projektleitung für das
Freiwilliges Ökologisches Jahr

Anne-Katrin Frohnert
Jan Richter


Projektleitung für den
Bundesfreiwilligendienst

Kyreen Haupt


Bürozeiten:
Montag - Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
Freitag
07.30 - 11.00 Uhr

Copyright:
Grüne Aktion Sachsen e.V.