FÖJ-ABC für TeilnehmerInnen, oder was ich im FÖJ wissen muss
Bescheinigung
Für diverse Ämter (ZVS, Arbeitsamt/Kindergeldkasse, Wohngeldamt etc.) brauchst du eine Bescheinigung darüber, dass du ein FÖJ absolvierst. Dies ist dein von allen Seiten unterzeichneter Arbeitsvertrag. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit nur in Kopie weitergereicht werden.
Am Ende des FÖJ`s erhältst du ein Zertifikat. Auf schriftlichen Wunsch auch ein qualifiziertes Zeugnis, dass von deiner Einsatzstelle und uns erstellt wird.
Fahrtkosten
Fahrtkosten anlässlich von uns angesetzter/geförderter Veranstaltungen werden über die Grüne Aktion Sachen e.V. auf gesondertem Vordruck abgerechnet.
Familienversicherung
Da du während des FÖJ`s ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielst, ist ein Verbleib für die Dauer des Freiwilligendienstes in der Familienversicherung nicht länger möglich. Nach dem FÖJ ist die Mitgliedschaft bis zum 25. Lebensjahr wieder möglich. (Nach Ableistung des FÖJ auch über den entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus!)
FÖJ-Ausweis
Für die Dauer deines FÖJ`s erhältst du einen FÖJ-Ausweis, mit dem du Vergünstigungen – ähnlich einem Schülerausweis – bekommen kannst. Da viele Leute den FÖJ-Ausweis aber immer noch nicht kennen, brauchst du manchmal ein bisschen Durchsetzungsvermögen!
FÖJ-Konzeption / FÖJ-Seminarkonzept
Diese Grundlagen für das FÖJ solltest Du in der Einsatzstelle im FÖJ-Ordner einsehen, sie enthalten sehr wichtige Grundsätze.
Freistellung
Zur Wahrnehmung von Terminen zur Vorstellung bei zukünftigen Arbeitgebern bzw. der Universität sind FÖJ-Teilnehmern freie Tage zu gewähren. Die Freistellungswünsche sind jeweils an die Grüne Aktion Sachsen e.V. und die Einsatzstelle zu melden. Freistellung während der Seminare werden nicht gewährt.
Gehaltsmitteilung
Gehaltsmitteilungen erhältst Du in Form deines Kontoauszuges.
Gesetz
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres – und anderer Gesetze (FSJ-Förderungsänderungsgesetz-FSJGÄndG) wurde am 27.05.2002 durch den Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Eine Ausfertigung des Gesetzestextes ist im FÖJ-Ordner deiner Einsatzstelle enthalten. Es legt inhaltliche und rechtliche Bedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres fest.
Gesundheitszeugnis
In einigen Einsatzstellen brauchst du eine Bescheinigung über Deinen gesundheitlichen Zustand. Bitte erfrage dazu die Einsatzstelle.
Giro-Konto
Für die Überweisung deines Gehalts brauchst du unbedingt ein eigenes Konto bei einer Sparkasse oder Bank deiner Wahl. Möglicherweise kannst du durch Vorlage deines Arbeitsvertrages bzw. deines FÖJ-Ausweises erreichen, dass du keine Kontoführungsgebühren bezahlen musst.
Leistungen im FÖJ
Während Deines FÖJ erhältst Du folgende Leistungen (Stand Juli 2018)
Taschengeld Euro-165,00
Unterkunft und Verpflegung Euro-150,00
monatlich.
Mutterschutz (gilt natürlich nur für die Teilnehmerinnen)
Im Falle einer Schwangerschaft musst du uns diese bitte sofort nach Bekanntwerden durch Vorlage eines Attestes des Gynäkologen anzeigen, da auch wir verpflichtet sind, diese Schwangerschaft zu melden. Nach dem Mutterschutzgesetz gelten besondere arbeitsrechtliche Bedingungen. Das Mutterschutzgesetz liegt in der Grünen Aktion Sachsen e.V. vor und kann hier eingesehen werden.
Pflegeversicherung
Für die Pflegeversicherung übernehmen wir die zu zahlenden Beiträge.
Rentenversicherung
Du bist während des FÖJ`s rentenversichert; die Beiträge werden über uns abgeführt.
Rundfunkgebührenbefreiung
Leider besteht keine Gebührenbefreiung mehr.
Seminare
Während des FÖJ`s finden 5 mal 5-tägige Seminare (meist Mo-Fr) in verschiedenen Bildungseinrichtungen statt. Hier kannst du neue Leute kennenlernen, deine Erfahrungen austauschen, diskutieren, etwas dazulernen und viel, viel Spaß haben.
Die Teilnahme an allen Seminaren und deren Vorbereitung (einmalig 1 Tag) ist verpflichtend, d.h., die Einsatzstelle muss dich dafür freistellen. Die Termine für alle Seminare erhältst du mit Beginn deines FÖJ`s; die detaillierte Einladung dann ca. 14 Tage vor Beginn des Seminares.
Sozialversicherung
Mit Beginn des Freiwilligen Ökologischen Jahres nehmen wir die Anmeldung zur Sozialversicherung vor und entrichten die gesamten Sozialversicherungsbeiträge, d.h., dass in die Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung und an die Krankenkasse die fälligen Beiträge abgeführt werden.
Sprechertätigkeit
In den Seminargruppen wählt Ihr SprecherInnen, die Euch und das FÖJ mit seinen Belangen vertreten, dafür ist von den Einsatzstellen und uns angemessener Freiraum zu gewähren.
Sozialversicherungsnummer
Nach Anmeldung zur Sozialversicherung erhältst du eine Sozialversicherungsnummer, die dich dein ganzes Versicherungsleben begleiten wird. Diese SV-Nr. setzt sich zusammen aus:
Bereichsnummer der Vergabeanstalt (Institution der Rentenversicherung)
Geburtsdatum
Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
Seriennummer
Prüfziffer
Die Nummer gilt auch beim Wechsel des Versicherungszweiges und ändert sich auch aufgrund einer Eheschließung nicht.
Damit möglichst alles über die EDV abgewickelt werden kann, ist es sehr wichtig, uns diese SV-Nr. sofort nach Bekanntwerden mitzuteilen.
Taschengeld
Du erhältst ein monatliches Taschengeld von Euro 165,00 sowie Euro 150,00 für Unterkunft und Verpflegung.
Überstunden
Überstunden können natürlich in deiner Arbeitsstelle anfallen, müssen abgesprochen werden und werden dann (in der Regel zeitnah) durch Freizeit ausgeglichen.(Arbeitszeit = 40 Std. / Woche)
Unfallversicherung
Während deiner Arbeitszeit bist du über uns bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Hamburg unfallversichert. Du musst einen evtl. Unfall sofort bei uns anzeigen!
Unterkunft
Informiere dich bei der Einsatzstelle über evtl. Unterkunftsmöglichkeiten.
Urlaub
Während deines FÖJ`s hast du Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub.
Falls du mit Beginn des FÖJ`s noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällst, erhöht sich die Anzahl entsprechend. Während der Seminare kannst du keinen Urlaub nehmen.
Vertrag
Wer ein FÖJ absolviert, geht auch einen Vertrag ein, der Rechte und Pflichten aller drei Parteien regelt, d.h., dass alle drei Parteien an den Inhalt der Verträge gebunden sind.
Visum
Sofern ausländische TeilnehmerInnen am FÖJ in Sachsen teilnehmen und hierfür ein Visum benötigen, sollte dieses vorab bereits im Heimatland beantragt werden.
Eine Arbeitserlaubnis ist für ein FÖJ nicht erforderlich.
Vorpraktikum
Das FÖJ kann in einigen Fällen als Vorpraktikum für die Ausbildung oder ein Studium anerkannt werden. Informiere dich diesbezüglich bitte frühzeitig und genau bei der Schule, Uni oder ZVS.
Waisenrente
Waisenrente wird während des FÖJ`s weitergezahlt, sie ist allerdings verdienstabhängig.
Wochenenddienst
Wochenenddienst ist in einigen Einsatzstellen erforderlich und wird dann i.d.R. durch Freizeit unter der Woche ausgeglichen. (siehe auch Überstunden)